1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen des Bestellers. Entgegenstehende oder von den Einkaufsbedingungen des Bestellers abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt der Besteller nicht an, es sei denn, der Besteller stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt.

2. Allgemeine Anforderungen

Intern und in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten legen wir einen hohen Stellenwert auf die Themen Arbeitsschutz, Energieeinsparungen, Umweltschutz, soziale Verantwortung, Compliance und die Einhaltung entsprechender Verhaltenskodizes.

Deshalb sind die nachstehenden Punkte tragende Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Wir erwarten, dass Sie und Ihre Mitarbeiter diese beachten und nachhaltig in Ihre Entscheidungs- und Handlungsabläufe einfließen lassen. Die Reihenfolge der einzelnen Punkte hat dabei nichts mit deren Wertigkeit zu tun.

  • Menschen dürfen bei der korrekten Ausübung ihrer Tätigkeiten nicht zu Schaden kommen. Der Schutz der persönlichen Unversehrtheit muss das höchste Gut der Unternehmensführung und Vorgesetzten sein.
  •  Aktiver und sich stetig weiterentwickelnder Arbeitsschutz (beinhaltet u.a. die Bereitstellung der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter) ist die Basis für die Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
  • Die regelmäßige Ermittlung sämtlicher für Sie geltender Gesetze, Verordnungen und Auflagen und deren strikte und konsequente Einhaltung stellen eine lückenlose Übereinstimmung mit den normativen Anforderungen sicher.
  • Bei der Beurteilung betrieblichen Handelns sind auch soziale und ökologische Gesichtspunkte zu betrachten (Nachhaltigkeitsgedanke).
  • Die allgemeinen Menschenrechte und Grundsätze der Gleichbehandlung sind zu wahren. Kinderarbeit ist strikt abzulehnen, Mobbing aktiv zu unterbinden.
  • Auf eine gerechte Entlohnung seitens des Auftragnehmers sollte geachtet werden. Dabei werden die entsprechenden Landesrechte berücksichtigt.
  • Auf dem Betriebsgelände muss die Versammlungsfreiheit der beschäftigten Mitarbeiter, im Rahmen des geltenden Landesrechts gewährleistet sein.
  • Aus der gemeinsamen Wahrung von Arbeitnehmerinteressen, beispielsweise in Kollektivverhandlungen, darf Ihren Mitarbeitern kein Nachteil entstehen.
  • Sämtliche Arten der Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit müssen zweifelsfrei abgelehnt und mit geeigneten Maßnahmen bekämpft werden.
  • Verwendete Mineralien/Rohstoffe wie z.B. Wolfram, Tantal, Gold, Silber, Zinn oder auch Seltene Erden, sowie Erze wie z.B. Coltan, dürfen nicht aus Bürgerkriegs- bzw. Konfliktregionen stammen. Ggf. kann hier eine Nachweispflicht (Konfliktfreiheit) eingefordert werden.
  • Die stetige Förderung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter ist ein wesentlicher Baustein für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
  • Die stetige Analyse und laufende Reduktion des Energieverbrauchs vermeidet Energieverschwendungen im betrieblichen Umfeld (Produktion, Verwaltung, Dienstleistung, Gebäude usw.) und trägt zur Ausprägung nachhaltigen Wirtschaftens bei. Gleiches gilt für die Förderung und sukzessive Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie den ressourcenschonenden Umgang mit Rohstoffen.
  • Wir sind berechtigt die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltene Daten über den Auftragnehmer und ggfs. auch über dessen Unterlieferanten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig und rechtlich unbedenklich erscheint. Der Auftragnehmer nimmt hiermit Kenntnis davon und willigt ein, dass wir  somit personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der EU-DSGVO (EU-Datenschutz- Grundverordnung) erheben, speichern, verarbeiten und nutzen, die mit der beiderseitigen Geschäftsbeziehung zum Auftragnehmer und ggfs. dessen Unterlieferanten zusammenhängen, und diese Daten auch denen mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen der Profiroll Technologies GmbH zum Zwecke der Aufrechterhaltung und  Abwicklung des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs und  der Zahlungsabwicklung übermittelt werden können. Die den Datenschutz betreffenden gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen sind zu beachten. Der Auftragnehmer wird die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie dessen davon betroffenen und involvierten Unterlieferanten, die mit der vertraglich geschuldeten Leistung in Berührung kommen, auf diese Allgemeine Einkaufsbedingungen von Profiroll entsprechend verpflichten und auf deren Wunsch auch aushändigen.

3. Bestellung

Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Besteller schriftlich erteilt oder bestätigt wurden. Nachabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Bestellers.
Jede Bestellung ist dem Besteller unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Mit der Bestätigung, oder wenn eine Bestätigung nicht erfolgt ist, mit Beginn der Auftragsausführung oder Anlieferung der Ware, gelten die Einkaufsbedingungen des Bestellers als vereinbart.

Des Weiteren wird das Eigentum an der Ware mit der Übergabe an den Besteller übertragen.

4. Preise und Versicherungen

Die Preise gelten stets frei Empfangswerk einschließlich Verpackung und sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird die Transportversicherung durch den Besteller gedeckt.


Die Kosten für weitere Versicherungen (z. B.: Bruch-, Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und sonstige Schäden) übernimmt der Besteller nur bei besonderer Vereinbarung.

5. Rechnungserteilung und Zahlung

Für jeden Auftrag muss die Rechnung in 3-facher Ausfertigung unverzüglich nach Lieferung eingereicht werden. Die Rechnungen dürfen nicht der Sendung beigefügt sein.

Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, zahlbar innerhalb von 20 Tagen  abzgl. 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto.

Die Zahlungsfrist der Rechnung beginnt erst nach vollständiger, mangelfreier Lieferung bzw. Leistung und Eintreffen der Rechnung. Sofern neben der eigentlichen Lieferung oder Leistung vom AN Abnahmepapier, Materialzeugnis oder andere Dokumente beizubringen sind, tritt die Fälligkeit der Rechnung erst mit Vollständigem Eingang dieser Unterlagen bei Profiroll ein.
Bei von dem AN zu erbringenden Werkleistungen wird dessen Rechnung erst fällig, wenn die Werkleistungen schriftlich durch Profiroll abgenommen wurden.

Zahlungen erfolgen, auch wenn nicht ausdrücklich vermerkt, in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Sie  stellen  in  keinem  Fall  eine  Anerkenntnis  ordnungsmäßiger  Lieferung  oder Leistung  oder  einen  Verzicht  auf  Rüge gemäß  §377  HBG  dar.

Eine Abtretung der Forderungen des AN gegenüber Profiroll ist ausgeschlossen

Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte stehen Profiroll im gesetzlichen Umfang zu.

6. Lieferfristen und Liefertermine

Erkennt der Auftragnehmer, daß er vereinbarte Termine und Fristen nicht einhalten kann, so hat er dies dem Besteller unverzüglich, unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung, schriftlich mitzuteilen. Kommt es zum Terminverzug, so gelten für die Rechtsfolgen die gesetzlichen Bestimmungen. Einer weiteren Friststellung oder Androhung bedarf es nicht.

Im Falle des Verzuges des Auftragnehmers hat der Besteller das Recht, ohne Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und den Lieferanten für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.

Eine vorzeitige Lieferung darf nur erfolgen, wenn das schriftliche Einverständnis des Bestellers vorliegt. Der vereinbarte Zahlungstermin bleibt davon unberührt. Preissenkungen, die bis zum vorgesehenen Liefertermin erfolgen, können vom Besteller in Anspruch genommen werden.

7. Höhere Gewalt

Bei elementaren Ereignissen oder höherer Gewalt kann der Besteller ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, ohne daß dem Auftragnehmer dadurch Schadensersatzansprüche gegen den Besteller erwachsen

8. Versendung

Der Versand hat unter der Beachtung der jeweiligen Versandvorschriften zum Schutz vor qualitätsmindernden Einflüssen zu erfolgen.

Bei jeder Lieferung, auf allen Versandanzeigen und Rechnungen, sind der Tag der Bestellung, die Bestellnummer sowie unsere Teilenummer anzugeben. Teil- oder Restlieferungen sind in den Versandpapieren als solche zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer haftet dem Besteller für alle Kosten, die dem Besteller durch Nichtbefolgung der anzuwendenden Vorschriften oder durch mangelhafte Adressierung der Sendung entstehen. Erfolgt die Versendung der an den Besteller zu liefernden Waren durch einen vom Besteller eingesetzten Spediteur oder andere Beauftragte, so geht ein schuldhaftes Verhalten dieser Person nicht zu seinen Lasten.

9. Gewichte

Gewicht, das über das vertraglich vereinbarte Höchstgewicht hinausgeht, wird vom Besteller nicht vergütet. Bei sonstigen vom Besteller angenommenen Mehrlieferungen wird wahlweise der Vertrags- oder Tagespreis vergütet.

10. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, daß seine Lieferung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Die Gewährleistung beginnt mit der Inbetriebnahme beim Endkunden und beträgt 24 Monate.

Für ausgebesserte oder ersetzte Teile, beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

Alle innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügten Mängel, hat der Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Ist dieses nicht möglich oder für den Besteller unzumutbar, so hat der Besteller Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Kosten für die Beseitigung oder die Ersatzlieferung einschließlich aller Nebenkosten (z. B. Frachten) trägt der Auftragnehmer.

Kommt der Auftragnehmer den vorstehenden Gewährleistungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder liegt ein dringender Fall vor, hat der Besteller das Recht, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen. Insbesondere kann der Besteller schadhafte Teile selbst ersetzen oder durch Dritte ersetzen lassen oder sich von Dritten Ersatz beschaffen. Das Recht auf Wandlung oder Minderung oder Schadenersatz bleibt unberührt.

Beruht der Mangel auf Verschulden des Auftragnehmers oder fehlt dem Liefergegenstand die zugesicherte Eigenschaft, so hat der Auftragnehmer auch den nicht an der Sache selbst entstehenden Schaden zu ersetzen.

11. Patentverletzung

Der Auftragnehmer stellt den Besteller von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn aus gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Rechten urheberrechtlicher Art wegen der Benutzung, Veräußerung oder Vermietung der gelieferten Ware herleiten.

12. Lohnarbeiten

Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte unterstehen der "Allgemeinen Betriebsordnung" des Bestellers. Die ausgeführten Lohnarbeiten werden nur vergütet, wenn der Anwesenheitsnachweis durch den Besteller bestätigt wurde.

13. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer wird über alle Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw. bei dem Besteller und seinen Kunden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, auch nach Abgabe der jeweiligen Angebote bzw. Erledigung des Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren.

Erhaltene Zeichnungen und sonstige schriftliche Unterlagen bleiben Eigentum des Bestellers und sind nach Durchführung des Auftrages kostenlos zurückzusenden.

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem Besteller durch seine Zuwiderhandlung entstehen.

14. Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten

Der Lieferant wird aufgefordert, diese Anforderungen an ihre Beschäftigten und an die eigenen Lieferanten weiterzugeben und die Einhaltung sicherzustellen.

--> Nachhaltigkeitsrichtline für Lieferanten

15. Abtretung und Forderung

Gegen den Besteller bestehende Forderungen können nur mit einer schriftlichen Genehmigung abgetreten werden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der vom Besteller bezeichnete Bestimmungsort.

Für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, gilt Leipzig als Gerichtsstand.