Profiroll Rücknahme von Verpackungen

 

Gemäß § 15 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind wir verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen.

Dies umfasst bei Profiroll folgende Verpackungen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Mehrwegverpackungen.

 

Bei Lieferung unserer Produkte verwenden wir entsprechende Verpackungen, die wir unentgeltlich zurücknehmen. Wir stellen damit die Rückführung der Verpackungen in den Verwertungskreislauf sicher.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns unter profiroll[at]profiroll.de in Verbindung.

Geschäftsführung

Profiroll Technologies GmbH

Bad Düben, Oktober 2022