Profiroll Arbeitsschutzrichtlinie

Präambel

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter bei der Arbeit sollen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert werden.

Jeder Unfall bedeutet menschliches Leid für die Betroffenen und deren Angehörige, ebenso stört jeder Ausfall eines Mitarbeiters den betrieblichen Ablauf. Das wiederum beeinträchtigt Qualität und Kundenzufriedenheit und gefährdet den Erfolg des Unternehmens. Unser Ziel ist es, dass keine Unfälle im Betrieb geschehen.

Beste Qualität, optimaler Service, engagierte und sicher arbeitende Mitarbeiter sowie sichere Arbeitsbedingungen und Maschinen eröffnen uns allen eine vielversprechende Perspektive.

Art. 1 Verantwortung, Förderung, Prävention

PROFIROLL hat für sämtliche betriebliche Abläufe Maßnahmen entwickelt, um Unfällen und Beeinträchtigungen vorzubeugen sowie sichere Prozesse, Maschinen und Betriebsmittel zu gewährleisten.

Die Geschäftsführung trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Zudem ist jede betriebliche Führungskraft für den Arbeitsschutz in ihrem Aufsichts- und Funktionsbereich verantwortlich.

Unsere Führungskräfte messen die Leistung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit, planen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsumgebung und überwachen die Umsetzung und deren Fortschritt.

Alle Mitarbeiter arbeiten aktiv daran gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter steht bei allen zu treffenden Entscheidungen immer an erster Stelle. Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Wohlbefinden sollen in die Gestaltung unseren Einrichtungen, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse integriert werden.

Unsere Mitarbeiter sollen ermutigt werden, tatsächliche und potenziell ungesunde und unsichere Bedingungen zu erkennen, Maßnahmen zu ergreifen und Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen zu machen und sie der Betriebsleitung zur Kenntnis zu bringen.

Unsere Führungskräfte reagieren auf Empfehlungen und Verbesserungen von Mitarbeitern und verfolgen diese, bis die Risiken verringert oder beseitigt sind.

Alle Mitarbeiter stellen sicher, dass alle Besucher oder Auftragnehmer, für die sie verantwortlich sind, über die für ihren Aufenthalt geltenden örtlichen Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen informiert werden.

Wir arbeiten permanent präventiv an den Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Art. 2 Unterweisungen und Schulungen

Wir stellen durch Unterweisungen und Schulungen sicher, dass unsere Mitarbeiter eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln können.

Mit unseren Unterweisungen und Schulungen wollen wir die tätigkeitsbezogen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkenntnisse, Fertigkeiten sowie das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein aller Mitarbeiter sicherstellen und verbessern.

Art. 3 Gesundheitsvorsorge

Wir stellen die vorsorgliche arbeitsmedizinische Untersuchung unserer Mitarbeiter sicher mit dem Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter bei arbeitsbedingten Gefährdungen zu überwachen, um Präventionsmaßnahmen ableiten zu können und durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.

Art. 4 Arbeitsplatzergonomie

Wir gestalten die Arbeitsplätze nach ergonomischen, arbeitsmedizinischen Standards, um die Gesundheit jedes einzelnen Beschäftigten zu erhalten und diese vor berufsbedingten Krankheiten bestmöglich zu schützen.

Art. 5 Persönliche Schutzausrüstung

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Jedem Mitarbeiter wird eine persönliche Schutzausrüstung entsprechend der beruflichen Tätigkeit unentgeltlich bereitgestellt.

Art. 6 Maschinensicherheit

Wir stellen sicher, dass unsere Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel kontinuierlich gewartet und geprüft werden, um eine größtmögliche Anlagensicherheit zu gewährleisten und das Gefahrenpotential für die Beschäftigten im Umfeld der Maschine zu minimieren.

Art. 7 Handhabung von chemischen Stoffen

Bei der Verwendung Gefahrstoffen ist der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Stoffen einzuhalten. Dafür liegen entsprechende Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vor, in die die Anwender regelmäßig eingewiesen werden.

Die eingesetzten Chemikalien sind registriert gemäß den Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung REACH und nach GHS oder CLP gekennzeichnet.

Die Lagerung der Gefahrstoffe erfolgt nach nationalen Vorgaben und technischen Regelwerken (GefStoffV - Gefahrstoffverordnung, AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, TRGS - Technische Regeln für Gefahrstoffe)

Art. 8 Notfallvorsorge, Störfall- und Unfallmanagement

Die Vorsorge von Notfällen bei Arbeitsunfällen wird durch die Ausbildung und Berufung von Ersthelfern und die Bereitstellung von Erste Hilfe Material für eine medizinische Erstversorgung in den einzelnen Unternehmensbereichen gewährleistet.

Es erfolgt im ganzen Unternehmen eine Sicherstellung zur Risikofreien Nutzung von Flucht- und Rettungswegen und deren ausreichender Beschilderung.

Zur Notfallvorsorge im Falle von Feuer und der Störfallvorsorge im Falle des Austritts von Gefahrstoffen finden regelmäßige Evakuierungs- und Brandschutzübungen statt. Das Vorgehen ist in entsprechenden Notfallplänen beschrieben.

Art. 9 Brandschutz

Ein adäquater Brandschutz ist durch die interne Brandschutzordnung sichergesellt. Ein speziell ausgebildeter Brandschutzbeauftragter ist zudem mit den Brandschutzaufgaben betraut und mit dem vorbeugenden Brandschutz beauftragt. Er unterstützt und berät die Geschäftsführung zum vorbeugenden, abwehrenden, organisatorischen Brandschutz sowie in Fragen bezüglich Katastrophen und Notfällen.

Mitarbeiter aus den einzelnen Unternehmensbereichen sind als Brandschutzhelfer geschult und qualifiziert. Es findet eine Einbindung der Mitarbeiter, die in ihren örtlichen FFW ausgebildet und weiterqualifiziert werden als Brandschutzhelfer statt.  Sie unterstützen den täglichen vorbeugenden Brandschutz und sensibilisieren für den Ernstfall.

Sämtliche Gebäude sind mit geeigneten Brandschutzeinrichtungen (CO2 Löscheinrichtungen, Fahrbare Feuerlöscher, RWA; Hausalarm) ausgestattet.

Es finden Regelmäßige Brandschutzbegehungen durch den Brandschutzbeauftragten auch mit der FFW und örtlichen Behörden statt.

Geschäftsführung

Profiroll Technologies GmbH

Bad Düben, Januar 2023